StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchste Kabinetsorder vom 6. November 1837., betreffend die Bestimmungen wegen der Beiträge der Städte, für welche indirekte Kommunal-Abgaben durch die landesherrlichen Steuerbehörden erhoben werden, zu den Kosten dieser Steuer-Erhebung und wegen Ueberlassung städtischer Lokalien an die Steuerverwaltung.