Allerhöchste Kabinetsorder vom 6. Juni 1840., womit der Tarif zur Erhebung des Damm- und Brückengeldes bei Benutzung des Dammes zwischen Stettin und Alt-Damm genehmigt wird.

Berlin, den 6. Juni 1840
Berlin, den 18. Juli 1840. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2100).

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