Allerhöchste Kabinetsorder vom 5ten September 1821., betreffend die Anwendung der bei Verbrechen gegen den Staat etc. unterm 6ten März d. J. festgesetzten Strafbestimmungen, in allen Provinzen wo das Allgemeine Landrecht noch nicht eingeführt ist.

Berlin, den 5ten September 1821. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 669).

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