Allerhöchste Kabinetsorder vom 5. Oktober 1846., betreffend die Einrichtung eines obern Schiedsgerichts in Berlin zur Entscheidung aller Streitigkeiten in Rennangelegenheiten in zweiter und letzter Instanz.

Erdmannsdorf, den 5. Oktober 1846. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2771).
* Eine frühe Verordnung über Pferderennen ("Rennen mit edlen Pferden") in Preußen, in der die Angelenheit der Schiedsrichter geregelt ist. Gedruckter Unterzeichner neben König Friedrich Wilhelm und Staatsminister von Bodelschwingh auch "Ober-Stallmeister, Generalmajor Freiherr v. Brandenstein".

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