Allerhöchste Kabinetsorder vom 4ten Oktober 1815., betreffend die zu Veränderungen an öffentlichen Gebäuden oder Denkmälern einzuholende Genehmigung.

Paris, den 4ten Oktober 1815. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 311).
* Für Preußen, der König befand sich zur Zeit der Veröffentlichung in Paris.

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