Allerhöchste Kabinetsorder vom 4ten August 1832., wegen Bestrafung der Diebstähle an Pferden, Zug- und Lastthieren, imgleichen an Nutzvieh.

Berlin, den 4ten August 1832. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1381).
* Hintergrund ist die Mobilmachung für Militärpferde.

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