Allerhöchste Kabinetsorder vom 4. Mai 1839., betreffend die Allgemeine Anwendung der Order vom 5. August 1838. wegen Untersuchung und Bestrafung der Entwendung von Waldprodukten.

Berlin, den 4. Mai 1839.
Berlin den 8. Juni 1839. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 2015).
* Forstfrevel.

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