Allerhöchste Kabinetsorder vom 4. Januar 1843. über die Berechnung der Ausfertigungsgebühren bei den Land- und Handelsgerichts-Sekretariaten in dem zum Bezirke des Rheinischen Appellationsgerichtshofes gehörigen Theile des Herzogthums Berg.

Potsdam, den 4. Januar 1843. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2322).
* König Friedrich Wilhelm von Preußen "An die Staatsminister Mühler und v. Boderschwingh" über die Anzahl der Zeilen pro Blatt für die Gebührenrechnungen im Herzogtum Berg.

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