Allerhöchste Kabinetsorder vom 30. Juni 1841., die Verpflichtung diesseitiger Unterthanen betreffend, eine Zeit lang auf einer Landes-Universität zu studiren.

Berlin, den 30. Juni 1841. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., No. 2184).

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