Allerhöchste Kabinetsorder vom 30. Juli 1842. wegen Vergütigung der Reisekosten für kommissarische Geschäfte in Königlichen Dienstangelegenheiten an Beamte, welche nicht zum Reisen mit Extrapost berechtigt sind.

Erdmannsdorf, den 30. Juli 1842.
Berlin den 26. Oktober 1842. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2299).
* Reisekosten, Reisekostenabrechnung.

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