Allerhöchste Kabinetsorder vom 3. November 1840., wegen Vergütung der Thara bei dem in Fässern eingehenden, zum Versieden bestimmten Lumpenzucker, vom 1. Januar 1841. Ab

Sanssouci, den 3. November 1840. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2122).
* Zucker in Preußen.

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