Allerhöchste Kabinetsorder vom 3. Januar 1846., die Freigebung des regelmäßigen und stationsweisen Transport von Gütern, deren Gewicht Einhundert Pfund übersteigt, oder welche von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen sind, betreffend.

Potsdam, den 3. Januar 1846. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2672).
* Güterporto, Paketporto.

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