StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchste Kabinetsorder vom 29sten Oktober 1819., daß der vom 1sten Juli 1814. bis zum letzten März 1816. gestellte Vorspann, als eine vom Staate zu vergütende Kriegsleistung nicht angesehen werden soll.