Allerhöchste Kabinetsorder vom 29sten März 1831., die Ernennung des Geheimen Regierungsraths von Lamprecht zum vierten Mitgliede der Hauptverwaltung der Staatsschulden betreffend.

Berlin, den 29sten März 1831. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1291).
* Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden, später Reichsschuldenverwaltung.

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