Allerhöchste Kabinetsorder vom 29. September 1846., betreffend das Verfahren bei öffentlichen Bekanntmachungen aus Veranlassung eines Auflaufs oder Tumults, bei welchem die bewaffnete Macht eingeschritten oder in Anspruch genommen ist.

Groß-Tinz, den 29. Sepember 1846. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2764).
* Für Fabrikation, Aufbewahrung, Versendung und Verkauf von Schießpulver zur Verhütung von Gefahren.

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