Allerhöchste Kabinetsorder vom 29. November 1847., betreffend die §§. 2. und 15,. des unter dem 23. April 1847. Allerhöchst genehmigten Reglements zur Bildung eines Unterstützungsfonds für die emeritirten evangelischen Geistlichen der Provinz Brandenburg.

Charlottenburg, den 29. November 1847. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2925).
* Für die Pfarrer im Ruhestand in der Provinz Brandenburg.

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