Allerhöchste Kabinetsorder vom 29. August 1838., betreffend die Abänderung des in dem Gesetze wegen Aufhebung der persönlichen und gewerblichen Abgaben und Leistungen in den Mediatstädten der Provinz Posen vom 13. Mai 1833. vorgeschriebenen Verfahrens bei Ablösung der den Grundherren zustehenden Entschädigungsrenten.

Berlin, den 29. August 1838. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1932).

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