Allerhöchste Kabinetsorder vom 28sten Februar 1830., die Bestimmung wegen der in Neu-Vorpommern und Rügen noch im Umlauf befindlichen alten schwedisch-pommerschen Münzen enthaltend.

Berlin, den 28sten Februar 1830. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung (Gesetzslg., No. 1233).
* Zur Münzkunde in Pommern: Fremde Währung von Schweden aus älteren Zeiten. Silbermünzen und Kupfermünzen sind genannt.

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