Allerhöchste Kabinetsorder vom 28. November 1847., betreffend den Bau einer Eisenbahn von der Bayerischen Landesgrenze bei Wellesweiler bis zur Französischen Landesgrenze in der Richtung auf Forbach.

Charlottenburg, den 28. November 1847.
Berlin den 18. Januar 1848. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2918).
* Genannt sind auch die Pfälzische Ludwigsbahn über Neunkirchen, Landsweiler, Sulzbach und St. Johann bis Forbach und Metz in Lothringen, sowie Verbindungsbahnen nach den Kohlengruben im Saarbrücker Revier. Stichwort: "Königliche Kommission für den Bau der Saarbrücker Eisenbahn".

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