Allerhöchste Kabinetsorder vom 28. Mai 1847., betreffend die der Stadt Mühlhausen und den Gemeinden Groß- und Klein-Grabe in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der noch unchaussirten Strecke der Straße von Mühlhausen auf Sondershausen bis zur Landesgrenze bewilligten fiskalischen Vorrechte.

Sanssouci, den 28. Mai 1847. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2852).

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