Allerhöchste Kabinetsorder vom 28. Mai 1847., betreffend die der Stadt Mühlhausen und den Gemeinden Groß- und Klein-Grabe in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der noch unchaussirten Strecke der Straße von Mühlhausen auf Sondershausen bis zur Landesgrenze bewilligten fiskalischen Vorrechte.