Allerhöchste Kabinetsorder vom 27. Mai 1838., betreffend die Annahme von konvertirten Pfandbriefen, Obligationen der Preußisch-Englischen Anleihe vom Jahre 1830. und Kur- und Neumärkisch-Ständischen Obligationen zu den Depositorien der Gerichte und Vormundschafts-Kollegien und die Bestimmung des Zinssatzes bei Ausleihung von Pupillengeldern an Privat-Personen.

Berlin, den 27. Mai 1838. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1897).
* Preussisch-Englische Anleihen und Wertpapiere in der Kurmark und Neumark. - Brandenburg

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