StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchste Kabinetsorder vom 27. Juni 1845., wegen eines festzusetzenden Präklusivtermins zur Liquidirung verschiedener, aus der Staatsanleihe der vormaligen Herzoglich Warschauischen Regierung vom Jahre 1808. herrührenden, auf den provinzellen Staatsschulden-Etats der Regierungen zu Bromberg und Posen stehenden Forderungen.