Allerhöchste Kabinetsorder vom 26sten Oktober 1835., betreffend die Bestimmung: daß die mit Altmärkischen Städten zu einer Kollektivstimme vereinigten Städte der Priegnitz aus ihrer Mitte einen besondern Abgeordneten oder Stellvertreter für den Kommunal-Landtag der Kurmark in dem Falle zu wählen haben, daß der Abgeordnete oder Stellvertreter aus einer Altmärkischen Stadt gewählt ist.

Berlin, den 26sten Oktober 1835. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1668).
* Prignitz.

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