Allerhöchste Kabinetsorder vom 26sten Oktober 1835., betreffend die Bestimmung: daß die mit Altmärkischen Städten zu einer Kollektivstimme vereinigten Städte der Priegnitz aus ihrer Mitte einen besondern Abgeordneten oder Stellvertreter für den Kommunal-Landtag der Kurmark in dem Falle zu wählen haben, daß der Abgeordnete oder Stellvertreter aus einer Altmärkischen Stadt gewählt ist.