Allerhöchste Kabinetsorder vom 26. Januar 1839., wegen Anwendung des Zusatzes zum zweiten alinea des Artikels 35. der Rheinschiffahrts-Konvention vom 31. März 1831. durch die betreffenden Gerichte.

Berlin, den 26. Januar 1839. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1972).

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