Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten September 1815., wegen Vermessung der Schiffe und der danach zu regulirenden Abgaben.

Paris, den 25sten September 1815. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 310).
* Regularien (keine Tabellen), als Maßeinheiten sind genannt "Berliner Pfund", "Berliner Scheffel" und "Schiffsgefäßgelder"- Maß und Gewicht für Preußen, der König befand sich zur Zeit der Veröffentlichung in Paris.

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