Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten Mai 1820., daß die Hälfte der Geldstrafen für Maaß- und Gewichtsvergehen der Denunziant erhalten soll.

Berlin, den 25sten Mai 1820. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 605).

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