Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten April 1816. wegen Anwendung des Zusatzes 232. §. 1. des Ostpreußischen Provinzialrechts in Beziehung auf die Jagdgerechtigkeit.

Berlin, den 25sten April 1816. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 353).
* Die von König Friedrich Wilhelm von Preußen gedruckt unterzeichnete Order setzte in "Verschiedenheit der Ansichten" aus dem Ostpreußischen Provinzialrecht (1775) fest "daß den Gütern...die Jagdgerechtigkeit, ohne besondere Erwerbung und in der Regel auch ohne Einschränkung auf mittlere oder niedere Jagd, mithin auch die hohe Jagd zustehe".

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