Allerhöchste Kabinetsorder vom 25. April 1839., über den Eintritt der Unterscheidung zwischen naturalisirten und nichtnaturalisirten Juden im Großherzogthume Posen und der davon abhängigen besonderen Rechte und Beschränkungen.

Berlin, 25. April 1839. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 2009).
Verordnung wegen Nachteile "jener beiden Klassen von Juden...[...]....zu in den einzelnen Orten vollendeten Gestaltung der Korporationen der Judenschaft".

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