Allerhöchste Kabinetsorder vom 24sten November 1823. wegen Zensur aller militairischen Druckschriften.

Berlin, 24. November 1823. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 833).
* Die bisher noch nicht erfolgte Zensur militärischer Schriften (mit Ausnahme des Militär-Wocheblatt) wird dem Generalleutnant von Müffling übertragen. Enthält 8 Punkte zu der Verfahrensweise dieser Zensur.

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