StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchste Kabinetsorder vom 24. Februar 1839, vermittelst welcher die Tarife zur Erhebung eines Wegegeldes in Neu-Hardenberg, eines Wege- und Brückengeldes in Quappendorf und eines Brückengeldes in Eickendorf bedingungsweise genehmigt werden.