Allerhöchste Kabinetsorder vom 23sten Dezember 1823., wie künftig die Tiefgelder zu Stralsund, Greifswald und Wollgast erhoben werden sollen.

Berlin, 22. Dezember 1823. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 843).
* Enthält auf einer halben Seite die Tarifsätze der "Gellner Tiefgelder zu Stralsund, Greifswald und Wollgast", sowie die "Wollgaster Tiefgelder" für beladene und für geballastete Schiffe. - [Richtig: Wolgast].

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