StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchste Kabinetsorder vom 23sten April 1835., wonach die Führer von Frachtfuhrwerken verpflichtet sind, die empfangenen Chausseezettel den Steuer-Aufsichtsbeamten und Wegewärten auf Erfordern vorzuzeigen.