Allerhöchste Kabinetsorder vom 23. November 1837., betreffend die Abänderung des §. 1384. Tit. 8. Theil II. des Allgemeinen Landrechts wegen Bestrafung des Ueberschreitens der gesetzlichen Mäklergebühren.

Berlin, den 23. November 1837. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1851).
* Wegen der Maklergebühren. - Immobilien.

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