StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchste Kabinetsorder vom 23. Dezember 1842., die Ausdehnung der mildernden Bestimmungen der Order vom 28. Oktober 136. zu dem §. 22. des Stempelgesetzes vom 7. März 1822. auf Verträge, welche zwischen einer unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbehörde und einer Privatperson abgeschlossen sind, betreffend.