Allerhöchste Kabinetsorder vom 22. Mai 1842. über den Verkauf der Früchte auf dem Halme und den Verkauf des künftigen Zuwachses, in der Provinz Westphalen.

Potsdam, den 22. Mai 1842. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2277).

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