StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchste Kabinetsorder vom 22. Juni 1841., betreffend die Ernennung des Geheimen Finanz-Raths Natan zum dritten und des Stadtgerichts-Direktors Tettenborn zum vierten Mitgliede der Hauptverwaltung der Staatsschulden.