Allerhöchste Kabinetsorder vom 21sten März 1829., nach welcher die bisherige General-Salzdirektion ganz eingehen, und die obere Leitung der Salzverwaltung von der Generaldirektion der Steuern mit übernommen werden soll.

Und: Tarif, nach welchem das Ufergeld für das Ein- und Ausschiffen bei Neusalz a. d. O. zu entrichten ist.
Berlin, den 21sten März 1829. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1189).

10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 149364