Allerhöchste Kabinetsorder vom 20sten Juni 1835., über die Kompetenz der Polizeiverwaltungs-Behörden in der Rheinprovinz in Beziehung auf die Schulpflichtigkeit und den, schulpflichtigen Kindern zu ertheilenden Religionsunterricht.

Berlin, 20sten Juni 1835. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1621).

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