Allerhöchste Kabinetsorder vom 20sten Juli 1826., betreffend die Verlängerung der, in dem Publikations-Patente vom 21sten Juni 1825. festgesetzten, Frist zur Anmeldung der Real-Ansprüche der älteren Hypotheken-Gläubiger im Herzogthum Westphalen, Fürstenthum Siegen etc. bis zum 1sten September 1827.