Allerhöchste Kabinetsorder vom 20sten April 1835., betreffend die Bestrafung des Diebstahls an Sachen, welche nicht Einen Thaler an Werth erreichen und von Feldern, aus Gärten oder von anderen nicht unter genauer Aufsicht und Verwahrung stehenden Orten entwendet worden.

Berlin, 20sten April 1835. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1595).

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