Allerhöchste Kabinetsorder vom 19ten Oktober 1836., betreffend den Tarif der Gebühren, welche für die Benutzung des schiffbar gemachten Erft-Kanals zwischen der Stadt Neuß und dem Rheine zu erlegen sind. Und: Tarif der Gebühren, welche für die Benutzung des schiffbar gemachten Erft-Kanals zwischen der Stadt Neuß und dem Rheine zu erlegen sind.

Berlin, den 19ten Oktober 1836.
Berlin 1836. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1752-1753).
* * Erftkanal in Neuss. Kanal-Gefälle und Krahnengeld. Die Stadt stellte genannte "Arbeitsleute" zur Verfügung.

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