Allerhöchste Kabinetsorder vom 19ten Juni 1832., betreffend die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts, über die privilegirte From der Testamente bei ansteckenden Krankheiten, in der Provinz Neu-Vorpommern.

Berlin, den 19ten Juni 1832. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1369).

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