Allerhöchste Kabinetsorder vom 18ten Juni 1816. wegen des Verkehrs des diesseits der Weser verfertigten inländischen Alaun und der auf ausländischen gelegten Konsumtionsabgabe.

Berlin, den 18ten Juni 1816.
Berlin 1816. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 369).
* Handel inländischen Alauns wurde versteuert, jedoch "der von den Hütten unmittelbar ins platte Land" gehende, sollte frei sein. Angegeben werden Gebühren in Taler. - Alaunhütten.

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