Allerhöchste Kabinetsorder vom 18. Februar 1837. die Strafe des Adelsverlustes in der Rheinprovinz betreffend.

Berlin, den 18. Februar 1837. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1781).
* Aberkennung des Adel in der Rheinprovinz.

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