Allerhöchste Kabinetsorder vom 18. August 1841., betreffend die Sportel- und Stempelfreiheit der Gutsherrschaften, so wie der Stadt- und Landgemeinden in Armen-Angelegenheiten.

Sanssouci, den 18. August 1841. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., No. 2197).
* Steuerfreiheit (Gebührenfreiheit) in Sachen des Armenwesen.

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