Allerhöchste Kabinetsorder vom 14ten Juli 1831., betreffend die Deklaration des §. 3. des wegen der Verpflichtung zur Vorspannleistung erlassenen Regulativs vom 29sten Mai 1816. hinsichtlich der Luxuspferde.

Berlin, den 14ten Juli 1831. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1305).

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