Allerhöchste Kabinetsorder vom 14. Februar 1845., betreffend die vor Einführung der revidirten Städteordnung vom 17. März 1831. und der Landgemeinde-Ordnung vom 31. Oktober 1841. in den früher zu Frankreich und dem Großherzogthum Berg gehörig gewesenen Landestheilen der Provinz Westphalen erhobenen Einzugs- und Bürgergelder.

Berlin, den 14. Februar 1845.
Berlin den 1. Mai 1845. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2568).

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