Allerhöchste Kabinetsorder vom 13sten Oktober 1833., über die Aufhebung des 2ten Senats bei dem Ober-Landesgerichte zu Marienwerder und: die Bestimmung des Instanzenzuges bei allen andern, nur aus einem Zivilsenate bestehenden Ober-Landesgerichten, im Mandats-, summarischen und Bagatellsachen.