Allerhöchste Kabinetsorder vom 13. Juni 1842., über den Zeitpunkt der Anwendung der neuen Landgemeinde-Ordnung für Westphalen, in den einzelnen Orten der Provinz, und die Fortdauer der bisherigen Kommunal-Verfassung bis zur Einführung der neuen Kommunal-Behörden.

Sanssouci, den 13. Juni 1842. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2282).

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