Allerhöchste Kabinetsorder vom 12. November 1847., betreffend die Genehmigung zur Anlegung einer Zweigbahn von dem in der Nähe von Kohlscheidt einzurichtenden Bahnhofe der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn bis zu dem der Vereinigungs-Gesellschaft für Kohlenbau im Wurmrevier zugehörigen Förderschachte Kämpchen, und die Ertheilung des Rechts zur Expropriation der dazu erforderlichen Grundstücke.